Ergänzungsfächer
Im ersten Jahr ist für alle Instrumentalschüler der Unterstufe die regelmäßige Teilnahme am Theorieunterricht verpflichtend. Freistellungen können nur in begründeten Ausnahmefällen durch den Schulleiter für einen begrenzten Zeitraum vorgenommen werden (maximal ein halbes Jahr).
Ergänzungsfächer:
Es besteht ein System von Vor- und Hauptorchester in möglichst vielen Bereichen:
Sinfonieorchester & Streich(vor)orchester, Concertband &
Blas(vor)orchester, Bigband & Jazzcombo als Vororchester, Gitarrenensemble & Gitarren(vor)orchester und mid. 10 Rockbands.
Weitere Ergänzungsfächer:
Salonorchester, Kammermusikensemble, Theoriekurse (Pflichtfach) und Studienvorbereitung. Es muss im Theoriekurs ein standardisierter Test absolviert werden, um den Kurs abzuschließen. Die Theoriepflicht ist auf ein Jahr begrenzt. Das zweite Jahr Theorie ist freiwillig. Alternativ kann der Schüler (bei entsprechendem Können) nach dem Grundkurs Theorie die Vororchester und Spielkreise belegen. Jugendchor, Harfenensemble, Orfforchester, Perkussionsgruppe, Die Ergänzungsfächer sind fester Bestandteil der Ausbildung in der Musikschule.
Ergänzungsfachpflicht:
Es besteht für Hauptfachschüler eine Ergänzungsfachpflicht. Ausnahme bildet der Frühinstrumentale Hauptfachunterricht (Schüler bis 8 Jahre) und das Instrumentenkarussell. Hier ist die Teilnahme am Ergänzungsfach (musikalische Grundausbildung) freiwillig. Für erwachsene Teilnehmer am Musikschulunterricht ist das Ergänzungsfach ebenfalls freiwillig. Es können beliebig viele Ergänzungsfächer belegt werden. Ergänzungsfächer können auch einzeln (Nebenfachgebühr) belegt werden.